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Besuchs- und Hygieneregeln in den FSE Pflegeeinrichtungen

Liebe Angehörige,

 

dank der stabilen Infektionslage kann die Testpflicht für Besucher, Mitarbeiter und Bewohner zum 01.03.2023 aufgehoben werden. So müssen Sie sich als Besucher der Einrichtung nicht mehr auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Um eine Einschleppung des Virus und damit verbundene Quarantänemaßnahmen zu vermeiden, bitten wir Sie dennoch um besondere Rücksicht. Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, sofern Sie Erkältungssymptome haben oder mit dem Corona-Virus infiziert sind.

 

Eine Anmeldung Ihres Besuches ist nicht mehr notwendig. Weiterhin gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske für Besucher. Mitarbeiter und Bewohner sind nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet. Wir bitten Sie auch weiterhin darum, sich beim Betreten der Einrichtung Ihre Hände am Desinfektionsmittelspender zu desinfizieren, Körperkontakt zu vermeiden und einen Abstand von mindestens zwei Metern zu Bewohnern und Mitarbeitern einzuhalten.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

Ihr FSE-Team